Feuchthofen Gebäudeplanungs GmbH -
Ihr Architekturbüro in Bottrop

Leistungsbeschreibung Sachverständigentätigkeit

Wir können Ihnen sowohl ein Markpreiseinschätzung, Ankaufberatung als auch Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten, zu Ihrer Immobilien anbieten

Ankaufsberatung

Bei Ankauf von Grundstücken und Immobilien kann Ihnen nur eine sachverständige Ankaufsberatung bei der Begehung der Immobilie eindeutige Klarheit über den Gebäudezustand geben.

Sichtbare Schäden und Mängel können nur bei einem Ortstermin erkannt werden.

Die beim Ortstermin gewonnenen Erkenntnisse dienen dann zu einer angemessenen Preisfindung.

Marktpreiseinschätzung für Immobilien & Grundstücke

Unsere Marktpreiseinschätzung bietet eine kurze, präzise und fachlich fundierte Bewertung des marktüblichen Preises einer Immobilie oder eines Grundstücks.

Einsatzbereiche:

An- & Verkauf von Immobilien:

  • Unterstützung bei Kaufentscheidungen durch eine objektive Werteinschätzung
  • Preisorientierung für Verkäufer, um eine marktgerechte Preisgestaltung zu ermöglichen


Marktwertermittlung ohne tiefgehende Analyse:

  • Schnelle Einschätzung des Grundstücks- und Gebäudewerts
  • Keine ausführlichen Erläuterungen oder Fotodokumentation


Inhalte der Marktpreiseinschätzung:

- Kurz und prägnant: Umfang ca. 4 Seiten

- Berechnung des Marktwerts durch:

  • Bodenwertermittlung
  • Anwendung eines geeigneten Wertermittlungsverfahrens
  • Sachwertverfahren (bei eigengenutzten Immobilien)
  • Ertragswertverfahren (bei vermieteten Immobilien)
  • Ableitung des marktüblichen Preises auf Basis der ermittelten Werte


Abgrenzung zu anderen Gutachten:

Keine textlichen Erläuterungen oder Fotodokumentation Nicht so ausführlich wie ein Standard- oder Verkehrswertgutachten Schnelle und kostengünstige Alternative für eine erste Wertindikation

Kurz- oder Standardgutachten zum Verkehrswert einer Immobilie

Unser Standardgutachten dient der Wertermittlung von Immobilien in verschiedenen rechtlichen und wirtschaftlichen Kontexten. Es basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und bietet eine fundierte, aber kompakte Bewertung ohne tiefgehende Recherchearbeiten.

  • Anwendungsbereiche:
  • Scheidung: Gerechte Aufteilung des Vermögens bei Trennung
  • Erben / Vererben: Grundlage zur Ermittlung des Erbanteils
  • Pflichtteilsergänzungsansprüche: Bewertung von Immobilien für Erbauseinandersetzungen
  • Betreuung: Wertermittlung im Rahmen gesetzlicher Betreuungen
  • An- und Verkauf: Entscheidungshilfe für Käufer und Verkäufer


Inhalte des Standardgutachtens:

Erstellung gemäß ImmoWertV: Anwendung der gesetzlichen Vorschriften zur Wertermittlung

Detaillierte Beschreibung der Immobilie: Lage, Größe, Bauweise, Zustand und Nutzungsmöglichkeiten

Fotodokumentation: Innen- und Außenaufnahmen zur Veranschaulichung

Erklärung der Wertansätze: Transparente Darstellung der Berechnungsgrundlagen

Abgrenzung und Erweiterungsmöglichkeiten:

Kein umfangreiches Verkehrswertgutachten:

  • Keine Einsichtnahme in die Bauakte
  • Keine Einholung von Erschließungskostenbescheiden
  • Keine tiefgehenden Marktanalysen oder Gutachten Dritter


Das Standardgutachten wird oft auch als Kurzgutachten bezeichnet, da es sich auf die wesentlichen Bewertungsmerkmale konzentriert.

Verkehrswertgutachten für Immobilien nach § 194 BauGB

Unsere Verkehrswertgutachten bieten eine detaillierte und fundierte Bewertung von Immobilien und dienen als belastbare Grundlage für rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen.

Einsatzbereiche:

Gerichtliche Verfahren:

  • Zwangsversteigerungen: Objektive Wertermittlung für gerichtliche Verwertungen
  • Enteignungen: Bewertung im Rahmen staatlicher Eingriffe
  • Sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen: Streitfälle, Erbauseinandersetzungen, Scheidungsverfahren


Amtliche und behördliche Zwecke:

  • Finanzamtliche Bewertungen
  • Enteignungsverfahren
  • Streitigkeiten über Entschädigungszahlungen


Inhalte des Verkehrswertgutachtens:

Umfassende Dokumentation:

  • Vollständige Erfassung aller relevanten Unterlagen
  • Falls erforderlich: Einholung von Unterlagen bei Behörden (z. B. Bauakte, Erschließungskostenbescheinigung, Altlastenkataster)


Objektive Wertermittlung nach § 194 BauGB:

  • Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren (z. B. Lage, Größe, Zustand, Nutzungsmöglichkeiten)
  • Keine subjektiven Einflüsse: Bewertung erfolgt unabhängig von persönlichen oder außergewöhnlichen Umständen


Detaillierte Begutachtung und Analyse:

  • Erfassung und Dokumentation möglicher Mängel
  • Berücksichtigung rechtlicher Gegebenheiten (z. B. Baulasten, Denkmalschutz)
  • Marktanalyse und Vergleichswerte


Unterschied zum Standardgutachten:

Größerer Umfang & mehr Tiefgang:

  • Tiefgehende Prüfung und Recherche
  • Höherer Zeitaufwand durch umfassende Analysen
  • Erstellung eines sehr detaillierten und rechtssicheren Gutachtens


Besonders geeignet für komplexe Bewertungsfälle:

  • Notwendig für gerichtliche oder behördliche Verfahren
  • Belastbare Grundlage für rechtliche Entscheidungen

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben. Kontaktieren Sie uns und lernen Sie uns und unser Know-How im Bereich Architektur kennen und verwirklichen Sie Ihren Wunsch vom Eigenheim.


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